1. Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine
1.1 Vergütung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen des Anbieters berechnet. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer.
1.2 Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist beim Laufzeitvertrag
Die Mindestvertragslaufzeit beim Laufzeitvertrag beträgt 3 Monate. Sie beginnt mit Ablauf des Monats, in dem der Vertrag geschlossen wurde.
Der Vertrag kann zum Ende der Vertragslaufzeit oder danach mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
1.3 Abrechnung
The provider bills monthly.
1.4 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind ausschließlich im Lastschriftverfahren zu begleichen und 5 Kalendertage nach Zugang der Rechnung fällig.
1.5 Eigentumsvorbehalt
Der Anbieter behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor. Der Anbieter ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann der Anbieter nur für einen angemessenen Zeitraum geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate.
1.6 Zahlungsbedingungen
Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder – bei Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen.
1.7 Wirtschaftliches Unvermögen des Kunden
Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. Der Kunde wird den Anbieter frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.
2. Cooperation, obligations to cooperate, confidentiality
2.1 Contact person
Der Kunde benennt dem Anbieter einen verantwortlichen Ansprechpartner. Die Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Anbieter erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, über diese Ansprechpartner. Die Ansprechpartner haben alle mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich herbeizuführen. Die Entscheidungen sind verbindlich zu dokumentieren.
2.2 Unterstützung und Bereitstellung
Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden können, stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.
2.3 Data backup
Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde für die Sicherung seiner Daten vor Beginn der Auftragsdurchführung zu sorgen. Der Anbieter hat vor Beginn der Auftragsdurchführung den Kunden darauf hinzuweisen, dass es erforderlich ist, eine Datensicherung vorzunehmen.
2.4 Confidentiality
Der Anbieter verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die er im Rahmen der Vertragsdurchführung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des Kunden erlangt, geheim zu halten. Der Anbieter darf nur solchen Arbeitnehmern Zugang zu den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des Kunden gewähren, die auf die Geheimhaltung verpflichtet sind. Der Anbieter hat die Vertraulichkeit auch von seinen Unterauftragnehmern zu verlangen. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht über die Beendigung des Vertrages hinaus. Sie erlischt erst, wenn und soweit die in den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen enthaltenen Kenntnisse allgemein bekannt sind.
3. Leistungsstörungen
3.1 Unmöglichkeit
Leistungen des Anbieters sind von diesem und dem Kunden unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Ist eine Leistung des Anbieters unmöglich, weil sie aus Gründen unterbleibt, die der Anbieter zu vertreten hat, hat der Kunde Anspruch auf Ersatzleistung. Leistungen gelten in diesem Fall als nicht vertragsgemäß erbracht.
3.2 Verzögerungen
Tritt eine Verzögerung bei Leistungen ein, die der Anbieter zu vertreten hat, und ist die Verzögerung für den Kunden von erheblicher Bedeutung, kann der Kunde unter angemessener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde hat Anspruch auf Ersatz der nachgewiesenen Schäden, es sei denn, der Anbieter kann die Verzögerung nicht vertreten.
3.3 Höhere Gewalt
Der Anbieter hat höhere Gewalt zu vertreten, wenn die Ursache für die Störung bereits bei Vertragsabschluss vorlag. In Fällen höherer Gewalt ruhen die Leistungspflichten für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Soweit die Störung für den Kunden von erheblicher Bedeutung ist, kann er vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde hat Anspruch auf Ersatz der nachgewiesenen Schäden, es sei denn, der Anbieter kann die Störung nicht vertreten.
3.4 Betriebsstörung
Betriebsstörungen des Anbieters, die dessen Leistungspflichten beeinflussen, wie z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Energieschwierigkeiten, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien oder Verkehrsstörungen, befreien den Anbieter für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Leistung. Dies gilt auch, wenn die Störung bei Vorlieferanten des Anbieters oder dessen Unterauftragnehmern eintritt. Der Anbieter hat dem Kunden die Betriebsstörung unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
4. Abnahme, Mängelansprüche, Garantien
4.1 Acceptance
Der Kunde hat dem Anbieter die Abnahme von Leistungen zu bestätigen. Wenn die Leistungen des Anbieters bei oder bis zur Abnahme durch den Kunden nicht den vertraglichen Anforderungen entsprechen, hat der Anbieter Anspruch auf Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen Frist. Die Frist kann der Anbieter verlängern, wenn dies wegen der Art des Mangels erforderlich ist.
4.2 Mängelansprüche
Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass der Kunde die Leistungen ordnungsgemäß abgenommen hat. Der Kunde hat erkennbare Mängel binnen 7 Kalendertagen nach Abnahme schriftlich zu rügen, verdeckte Mängel innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen. Die Geltendmachung von Mängelansprüchen berechtigt den Kunden nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Vergütungen oder zur Aufrechnung. Der Anbieter hat das Recht, seine mangelhaften Leistungen durch Nacherfüllung zu beseitigen. Hierfür ist dem Anbieter eine angemessene Frist zu setzen. Kommt der Anbieter seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde hat Anspruch auf Ersatz der nachgewiesenen Schäden, es sei denn, der Anbieter kann die Nichterfüllung nicht vertreten. Bei unerheblichen Mängeln steht dem Kunden nur ein Anspruch auf Minderung der Vergütung zu.
4.3 Guarantees
Eine Garantie ist nur dann gültig, wenn sie schriftlich vereinbart ist. Eine Garantie kann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden nicht beschränken.
5. Liability
5.1 Limitation of liability
Die Haftung des Anbieters für Schäden des Kunden aus einem Verzug, einer Pflichtverletzung bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden oder um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.
5.2 Haftungsbeschränkung
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
5.3 Duty to cooperate
Der Kunde ist verpflichtet, bei Eintritt eines Schadens mitzuwirken, um Schäden so gering wie möglich zu halten.
6 Prices and terms of payment
6.1 Prices
Die Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Ist keine Vergütung vereinbart, so erfolgt die Leistung unentgeltlich.
6.2 Terms of payment
Die Zahlungsbedingungen werden in der Auftragsbestätigung festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
6.3 Delay
Gerät der Kunde in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
7. Retention of ownership
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Anbieters.
8. Final provisions
8.1 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters.
8.2 Place of jurisdiction
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin.
8.3 Applicable law
This contract shall be governed by the law of the Federal Republic of Germany to the exclusion of the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG).
8.4 Severability clause
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
8.5 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.